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Enduro Kaolinwerk

Motorsport ist nicht ungefährlich, es können Verletzungen an der eigenen Person aber auch an anderen Personen passieren ..............

Die üblichen Versicherungen schließen dieses Risiko meisten aus.
So bieten handelsübliche Unfallversicherungen keinen Versicherungsschutz bei motorsportlichen Aktivitäten (Motocross, Enduro, Trial, usw..). Auch Privathaftpflichtversicherungen lehnen diese Schäden meisten ab.

Auf dieser Seite möchte ich Ihnen die eigene Absicherung durch eine geeignete Unfallversicherung und eine Privathaftpflichtversicherung vorstellen.

Unfallversicherung:

Viele Unfallversicherungen haben nicht nur die Motorsportbewerbe (mit Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten) ausgeschlossen, sondern jegliche Form von Motocross, Enduro, Trial, Straßenrennen, usw.. Auch wenn aus dem Bedingungstext der Ausschluß nicht eindeutig hervor geht, können Sie auf jeden Fall mit einer problematischen Schadenerledigung rechnen.

Ein Fall aus der Praxis:
Ein Motocrosser hat im Unfallversicherungsantrag angegeben, dass er Hobby-Motocross ausübt (Versicherung abgeschlossen bei einer Bank in NÖ). Als dann ein Schaden bei einem normalen Training eintrat, lehnte die Versicherung die Leistung ab mit der Begründung, man habe ja nicht gewusst, dass der Kunde auch Rennen fährt!


Wir bieten eine Unfallversicherungen für Hobby Motocross- und Endurofahrer an. Diese gilt für Freizeit- und Berufsunfälle und Motocross- und Enduro Training & Rennen.
Nicht versichert sind Lizenzrennen z.B. Staatsmeisterschaftsläufe, internationale Rennen, Berufssportler.

Unfallversicherungsprodukte:

+ Unfallversicherung für Motocross- und Endurofahrer

 

Haftpflichtversicherung:

Ein mindestens gleichwichtiges Thema sind Verletzungen und Sachschäden die ein Motorsportler anderen Personen/Sachen zufügt.

Welche Kosten können in so einem Fall auf einem Motorsportler zukommen?
Um es verständlicher zu machen, führen wir dies anhand eines Bespieles an.

Beispiel:
In der Startkurve verhacken sich zwei Teilnehmer (Fahrer), keiner kann mehr lenken, beide fahren in die Zuschauermenge und verletzen Zuschauer. Personen- und Sachsschäden sind die Folgen. Insgesamt werden 25.000.- für Schmerzensgeld, Verdienstentgang, usw.. gefordert.


Problem:
Schon aufgrund diese Forderung entstehen beim beschuldigten Fahrer Verteidigungskosten. Hier geht es noch nicht darum ob er am Unfall eine Schuld hat und in weiterer Folge etwas bezahlen muss, hier geht es um die Verteidigung.


Kosten:
An Verteidigungskosten falle zuerst Kosten für den eigenen Anwalt an. In späterer Folge kommen noch Gerichts-, Sachverständigen-, und Zeugenkosten dazu. Beachtet werden muss hier auch, dass bei Unterliegen (Prozess wird verloren) die gesamten Kosten, also die eigenen aber auch die gegnerischen bezahlt werden müssen. Bei diesem Beispiel wären das bei drei Streitverhandlungen a 2 Stunden über 17.000.-! laut D.A.S. Prozesskostenrechner.

Insgesamt müsste dann der Beschuldigte 17.000.- an Kosten und 25.000.- an Forderung also 42.000.- bezahlen!


Lösung:
Hier schützt nur eine entsprechende Haftpflichtversicherung. Diese übernimmt die Verteidigungskosten und in späterer Folge auch Bezahlung der Forderungen.
Eine Rechtsschutzversicherung bietet dafür keinen Verteidigungsschutz!


Haftpflichtversicherungsprodukt:

+ Haftpflicht mit Kraftfahrzeug Deckung

 

Wenden Sie sich immer an einen Spezialisten, der sich nicht nur im Versicherungswesen auskennt, sondern spezielle Erfahrungen mit Motorsportversicherungen hat! Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung :-)