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Das Team "SICHER mit HELM" unterstützt seine Kunden in allen Angelegenheiten von 

-Versicherungen
-Finanzierungen mit Kredit & Leasing
-Pensionsvorsorge

Für diese Themen bieten wir Ihnen eine 

1) ausführliche Beratung 

Von uns erhalten Sie eine ausführliche Beratung. Dabei setzen wir uns gemeinsam intensiv mit dem Thema auseinander. Wir nehmen alle notwendigen Informationen und Daten auf und besprechen verschieden Möglichkeiten, Vor- und Nachteile um Ihnen einen Überblick zu verschaffen. So wird gewährleistet, dass Sie am Ende genau das Produkt erhalten, dass Sie erwarten.

2) Konzept

Mit den erhobenen Informationen und Daten aus der Beratung erstellen wir gemeinsam ein Konzept, wie wir Ihr Anliegen am besten umsetzen können. Dabei berücksichtigen wir Ihre speziellen Wünsche, Daten & Fakten, rechtliches, Förderungen und vieles mehr.

3) Offerte, Angebote

Auf Basis des Konzeptes erstellen wir verschieden Offerte. Gemeinsam besprechen wir diese, besprechen auch verschiedene Varianten und wiederum die Vor- und Nachteile.  

4) Vertragsgestaltung und Vermittlung

Nun haben wir gemeinsam das optimale Offert erstellt nun bedarf es der Vertragserstellung, damit nicht im Kleingedruckten böse Überraschungen lauern. Wir erstellen für Sie die notwendigen Unterlagen, achten auf vorteilhafte Formulierungen und Informieren Sie über wichtige Vertragsklauseln. In weiterer Folge vermitteln wir den Vertrag an eine Versicherung, Bank, usw.. und kontrollieren die richtige Vertragserstellung.

5) laufende Betreuung

- Schadenserledigung im Versicherungswesen

- Auszahlungsbegleitung bei Finanzierungen

- Änderungen, Überwachung und allfälliges,

 

Unsere Kunden lassen sich vom Experten vertreten
Das Team "SICHER mit HELM" vertritt erfolgreich die Versicherungs- und Finanzdienstleistungsinteressen von mehr als 1.000 Kunden in Österreich.
Privatpersonen, Selbstständige, Freiberufler, Landwirte, Firmen und Unternehmen überlassen uns dabei als Experten Ihre Versicherungs- und Finanzdienstleistungsangelegenheiten.
Ähnlich wie auch Rechtsanwälte und Steuerberater Ihre Kunden vertreten.



Unterschiedliche Interessen von Kunden, Versicherungen & Banken
Die Interessen von Kunden und Versicherungen & Banken sind oft sehr gegensätzlich. Ein vollständiger Versicherungsvertrag umfasst mit allen Bedingungen schnell 50 Seiten. Die teilweise in juristischer Art geschrieben und daher für den Kunden nur sehr schwer lesbar sind.

Durch diese unterschiedlichen Interessen und den schwer leserlichen Verträgen ergeben sich oft Auslegungsunterschiede die zu Meinungsverschiedenheiten führen.

 

Interessen
Kundeninteresse   Interesse Versicherung & Banken
günstiger Preis   Gewinn
beste Beratung   niedrige Personalkosten
maximale Leistung   geringe Schadensbelastung
keine unverständlichen Bedingungen   rechtliches Bedienungswerk


Ein Beispiel aus der Praxis:

Eine Privatkundin mit Einfamilienhaus meldet einen Sturmschaden. Sie hatte die Terrassentür offen, ein Sturm zog auf und der starke Wind schmiss die Terrassentür derat zu, dass ein Teil des Beschlages brach. Die Terrassentür konnte aufgrund der Beschädigung nicht mehr geöffnet werden und benötigte eine Reparatur.

Die Kundin schilderte uns den genauen Schadenshergang, wir befragten Sie auch eingehend über nähere Details, da z.B. der Schaden nicht versichert wäre, wenn die Beschädigung dadurch passiert wäre, dass die Kundin eine zweite Tür geöffnet hätte und die Terrassentür durch den entstandenen Windzug zugeworfen und beschädigt worden wäre. Die Kundin bedeuerte, dass es sich um einen starken Sturm gehandelt hat, da sogar Äste von den Bäumen abbrachen und in der Nachbarschaft auch einiges beschädigt wurde.

Unsere Vorschadensprüfung ergab aufgrund der Kundenschilderung und da auch sonst keine Umstände gegen den Versicherungsschutz sprachen, dass der Schaden gedeckt ist. Sonstiges wäre wenn z.B. die Prämie nicht bezahlt wäre, die Kundin grob Fahrlässig gehandelt hätte, usw... Die Schadensmeldung wurde daher beim Versicherer eingereicht.

Ein paar Tage später erhielten wir ein Ablehnungsschreiben des Versicherers mit der Begründung, dass die Terrasentür durch eine Windböhe zugechlagen wurde, das kein Sturmschaden sei und daher keine Versicherungsleistung erbracht wird.

Wenn das so gewesen wäre, hätte der Schadensreferent natürlich recht. Wir fragten daher nochmals bei der Kundin nach ob Sie vom Schadensreferenten angerufen wurde und ob es sich doch um eine Windböhe gehandelt hatte. Zu unserer Verwunderung hatte die Kundin niemand angerufen!

Etwas verwundert und auch gespannt riefen wir den Schadensreferenten des Versicherers an um zu erfahren woher er die Information von der Windböhe hatte. Die Erklärung war einfach, es war seine persönliche Annahme. Es gab keinen Hinweis auf eine Windböhe, er hatte auch nicht bei der Kundin nachgefragt, der Schadensreferent nahm es einfach nur an! Er nahm einfach einen Umstand an, der den Interessen seines Unternehmens entgegenkam, so dass keine Schadenszahlung fällig würde!

Nach mehreren Emails und telefonischen Gesprächen konnten wir den Schadensreferenten überzeugen, dass es sich doch um einen Sturmschaden handelte und der Schaden wurde bezahlt.


Vertrauen ist gut, Kontrolle trotzdem notwendig

Unsere Kunden vertrauen darauf, dass die Versprechen aus dem Versicherungsvertrag von der Versicherung eingehalten werden.
Mit unserem Fachwissen und unserer Erfahrung achten wir darauf dass Versicherungen die zugrunde liegenden Verträge, Gesetze und Gerichtsurteile beachten. Bei Missverständnissen, unterschiedliche Meinungen und manchmal auch Fehlverhalten greifen wir regulierend ein.

Ein Beispiel aus der Praxis:

Ein Kunde hatte bei einer Bank eine Unfallversicherung abgeschlossen und einen Unfall erlitten. Laut Schreiben der Versicherung sollte er 20.000.- als mVersicherungsleistung erhalten. Er sollte dafür ein Formular unterzeichnen wo unter anderem die Versicherungsleistung dargelegt wurde, er seine Bankverbindung anführen sollte und wo stand, dass er auf alle weiteren Ansprüche verzichtet!

Ein starkes Stück, dieser letzte Satz. Der Kunde hat eine Unfallversicherung und muss eine Verzichtserklärung abgeben damit er seine Versicherungsleistung erhält!? Unsere Rechtsprüfung ergab dass ein solches Verlangen Sittenwidrig ist und nicht akzepiert werden muss.

Wir informierten die Versicherung über unseren Standpunkt und verlangten die sofortige Auszahlung der Versicherungsleistung. Die Schadensreferentin der Versicherung zeigte sich sehr uneinsichtig und unwissend. In der Zwischenzeit wurde der Kunde vom Bankmitarbeiter angerufen und informiert, dass er keine Versicherungsleistung erhalten würde wenn er das Schreiben nicht unterzeichnen würde. Es dauerte 30 Tage bis wir die Schadensreferentin überzeugt hatten und der Kunde sein Geld erhielt.

Aufgrund der schuldhaft verspäteten Auszahlung um 30 Tage, standen dem Kunden 4% Zinsen für diesen Zeitraum zu. Wir forderten diesen Betrag von der Versicherung und diesesmal wurde sofort und anstandslos bezahlt.

 

 "SICHER mit HELM"  sorgt dafür, dass Sie sich um solche Probleme nicht kümmern müssen. Wir sorgen dafür, dass Ihre Erwartungen erfüllt werden.