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Alles zum Thema Versicherung

Berufsbild Versicherungsmakler


Berufsbild der österreichischen Versicherungsmakler und  Berater in Versicherungsangelegenheiten

Der Beruf des Versicherungsmaklers und Beraters in Versicherungsangelegenheiten (kurz: Versi­cherungsmakler) ist eine gewerbliche Tätigkeit gemäß § 94 Z 76 der Gewerbeordnung und ist an die erfolgreiche Ablegung einer Befähigungsprung gebunden. Die Hauptaufgaben des Versicherungsmaklers liegen in der optimalen Beratung des Versiche­rungskunden zur Vermittlung des bestmlichen Versicherungsschutzes und umfassen je nach Beauftragung insbesondere folgende Tätigkeiten:

• die angemessene Analyse der Risiken des Versicherungskunden, 
• die Erstellung eines angemessenen Deckungskonzeptes, 
• die Vermittlung des bestmöglichen Versicherungsschutzes,
• die Prüfung von Polizzen und Prämienvorschreibungen und
• die Unterstützung im Versicherungsfall (Schäden und Leistungen). 


In seiner Tätigkeit ist der Versicherungsmakler unabhängig und seinem Auftraggeber verpflich­tet.

1. Wer ist der Versicherungsmakler?
Der Versicherungsmakler ist in erster Linie ein unabhängiger Einkäufer von Versicherungsschutz im Interesse seines Auftraggebers. Er ist gesetzlich (Maklergesetz) verpflichtet, seinem Auf­traggeber bestmöglichen Versicherungsschutz zu vermitteln.
Der Versicherungsmakler steht seinem Kunden ähnlich einem Anwalt zur Seite.
Der Versicherungsmakler verwaltet bei entsprechender Beauftragung sämtliche Versicherungs­verträge seines Kunden und ist somit als Spezialist und Sachverständiger erster Ansprechpart­ner in allen Versicherungsfragen. 

2. Was macht der Versicherungsmakler?

2.1. Risikoanalyse und Deckungskonzept
Der Versicherungsmakler erstellt eine angemessene Risikoanalyse, die eine eingehende Unter­suchung und Bewertung der den Auftraggeber bedrohenden Gefahren umfasst, wobei insbeson­dere alle Existenz bedrohenden Risken berücksichtigt werden. Auf Basis dieser Risikoanalyse erstellt er ein angemessenes  Deckungskonzept. Der Auftraggeber entscheidet dann mit Hilfe des fachmännischen Rates des Versicherungsmak­lers, welche Risken versichert werden.

2.2 Gestaltung des bestmöglichen Versicherungsschutzes
Auf Basis des Deckungskonzeptes analysiert und bewertet der Versicherungsmakler die am Markt angebotenen Versicherungsleistungen verschiedener Versicherer, wobei er auch deren
Bonität unter Zuhilfenahme von veröffentlichten Ratings oder Stellungnahmen der Versiche­rungsaufsicht berksichtigt. Er achtet auf die Optimierung des Preis/Leistungsverhältnisses und wählt jenes Produkt aus, das der individuellen Risikosituation seines Auftraggebers am bes­ten entspricht. Zusätzlich zu den vom Versicherer dem Versicherungsvertrag zugrunde gelegten Bedingungen trifft der Versicherungsmakler mit dem Versicherer individuelle, auf die speziel­len Bedürfnisse des Versicherungskunden abgestimmte Vereinbarungen (Maklerklauseln). Allenfalls ergänzt der Versicherungsmakler den am Markt angebotenen Versicherungsschutz durch individuelle Vereinbarungen und Maklerklauseln.  Darüber hinaus sorgt die Maklerschaft durch dynamische Produktentwicklung für die Weiter­entwicklung des Versicherungswesens. 

2.3.Polizzenprüfung
Der Versicherungsmakler überprüft die vom Versicherer ersandte Polizze und die Richtigkeit der Prämienvorschreibung.

2.4 Schadensabwicklung – Unterstützung bei Eintritt des Versicherungsfalles
Der Versicherungsmakler berät und vertritt seinen Auftraggeber auch im Schadensfall, führt die Verhandlungen mit dem Versicherer und betreibt die bestmögliche Durchsetzung der Ansprüche des Auftraggebers. Nach besonderer Vereinbarung führt er außergerichtliche Verhandlungen über Schadenersatz- und Ausgleichsansprüche.

2.5 Versicherungscontrolling und Polizzenverwaltung
Der Versicherungsmakler prüft mit dem Auftraggeber dessen aktuelle Risikosituation. Ergibt sich auf Grund einer geänderten Risikosituation ein versicherungstechnischer Anpassungsbe­darf, präsentiert er auf Grund seiner Marktkenntnisse dem Versicherungsnehmer entsprechende Verbesserungsvorschläge. Die fachmännische Überprung der aktuellen Risikosituation und der Versicherungsverträge durch den unabhängigen Versicherungsmakler ist die Garantie für einen bestmöglichen Versicherungsschutz zu jeder Zeit. 


3. Wer sind die Auftraggeber des Versicherungsmaklers?
Auftraggeber der Versicherungsmakler sind Privatpersonen, freiberuflich Tätige, Landwirte, gewerbliche und industrielle Unternehmen, Vereine und Körperschaften.


4. Was kostet die Beratung / Vermittlung durch den Versicherungsmakler?
Führt die Beratung in eine erfolgreiche Vermittlung eines Versicherungsproduktes, so wird die Tätigkeit des Versicherungsmaklers vom Versicherer honoriert. Im Falle einer reinen Versiche­rungsberatung und für individuelle Zusatzleistungen wird zwischen Auftraggeber und Versiche­rungsmakler ein Honorar vereinbart.


5. Welche Vorteile bietet der Versicherungsmakler für den Auftraggeber? 
Nur der Versicherungsmakler ist kraft seines gesetzlichen Auftrages seinem Auftraggeber ver­pflichtet.
Seine Beauftragung bringt insbesondere folgende Vorteile:

• Sachverständige Einschätzung der Risikosituation
• Prämienersparnis durch Marktkenntnisse
• Unabhängige Beratung und Vertretung im Schadensfall


Spezielle Vereinbarungen zwischen Kunde/Auftraggeber und Versicherungsmakler können in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt werden.
Dieses Berufsbild wurde in der Ausschusssitzung des Fachverbandes der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangele­genheiten am 16. März 2006 einstimmig beschlossen.





Praxisbeispiele

Hier finden Sie einige Ergebnisse unserer Dienstleistung!

800.- jährliche Ersparnis in der KFZ Versicherung
Ein Neukunde bat uns seine bestehende KFZ Versicherung der NÖ Versicherung AG zu kontrollieren. Der Kunde hatte vor drei Jahren für einen Audi Quattro 150PS eine Haftpflicht und Vollkasko abgeschlossen. Durch einen Vergleich Herr Helm vermittelte mir die Helvetia Versicherung mit besserem Versicherungsumfang und niedrigerem Selbstbehalt. Die jährliche Ersparnis beträgt 800.-!

67.600.- zusätzliche Versicherungsleistung bei gleicher Prämie
Das Kabel eines Staubsaugers verursachte einen Brand in einem Einfamilienhaus. Das Feuer erzeugte aufgrund des mangelnden Sauerstoffes eine starke Verrußung im gesamten Gebäude.
Das Gebäude hatte eine Luftheizung (Schächte mit Dellwolle) die nach dem Brand unbrauchbar war. Die Reparatur der Gebäudehülle war rasch vereinbart für die beschädigte Heizung wurde eine vollständig neue Heizanlage ausgehandelt.
Für das beschädigte Inventar (Möbel, E Geräte, Teppiche, …) wollte die Versicherungsanstalt € 51.800.- bezahlen. Durch unsere Hilfe wurde der Betrag fast verdoppelt auf € 98.100.- . Noch anzumerken ist, dass unser Büro ein Jahr zuvor den Versicherungsvertrag verbessert hat, sonst wäre der erste Entschädigungsbetrag nur bei € 30.500.- gelegen.

2.300.- jährliche Prämienersparnis beim Firmenrechtsschutz
Der Kunde war mit seinem Unternehmen schon jahrelang bei der DAS Rechtsschutz versichert. Im Zuge der Gründung einer zweiten Firma konnte mit der DAS, nach zähen Verhandlungen vereinbart werden, dass dieses Unternehmen prämienfrei mitversichert wird. Zugleich konnte der Versicherungsschutz für beiden Unternehmen erhöht werden. Die jährliche Ersparnis beträgt 2.300.-

41.500.- .- jährliche Prämienersparnis in der Betriebshaftpflicht
Unser Kunde benötigte 10 Mio. Versicherungssumme in der Betriebshaftpflicht. Für den speziellen Betriebsbereich des Kunden war in Österreich nur eine Versicherungsanstalt bereit dieses Risiko zu versichern um 50.000.- Jahresprämie. Wir konnten eine Internationale Versicherung finden und durch entsprechende Verhandlungen konnten wir eine Jahresprämie von 8.500.- bei besserem Versicherungsschutz vereinbaren.

3606.- weniger Jahresprämie
Mit Hilfe unserer Beratung konnten die Schadensfälle einer KFZ Flotte verringert werden. Dadurch war es uns möglich eine jährliche Prämienreduzierung von 3.606.- und den Entfall des Selbstbehaltes zu erwirken.

18.000.- weniger Kreditzinsen
Aufgrund unserer Verhandlungen konnten wir einen günstigen Fixzinssatz für die nächsten 10 Jahre vereinbaren. Die Gesamtersparnis für 10 Jahre beträgt mindestens 18.000.- wenn die Zinsen steigen sogar bis zu 90.000.- !

Laufende Betreuung

Versicherungverträge begleiten uns das ganze Leben. Daher ist es notwendig diese Verträge an Veränderungen anzupassen. Unnötig gewordenes zu kündigen und Neues zu versichern.

Regelmäßig besprechen wir mit unseren Kunden Ihre Lebenssituation, die bestehenden Verträge und mögliche Verbesserungen.

Im Schadensfall begleiten wir Sie vom ersten Gespräch indem Sie uns den Schaden schildern bis zur vollständigen Reparatur und Bezahlung. Dazu gehört eine ausführliche Beratung, Erläuterungen zum Ablauf, die Schadensmeldung, Terminiserung des Sachverständigen, Gemeinsame Begutachtung des Gutachtens, Unterstützung bei der Auswahl einer Sanierungsfirma, Abgleich von Kostenvoranschlägen mit der Versicherungsleistung, usw..

 

 

Schadensbearbeitung

Im Schadensfall werden Sie von uns optimal unterstützt, damit Sie die volle Versicherungsleistung erhalten!

Vieles gilt es bei einem Schaden zu beachten, von der raschen Schadensmeldung über die Informationspflicht des Kunden gegenüber der Versicherung bis zur Erbringung der Versicherungsleistung.
Wir informieren Sie über alle notwendigen Schritte, unterstützen Sie und beachten die rechtlichen Gegebenheiten.

Beispiel:
Bei einem Einfamilienhaus wird der Keller überschwemmt. Der Kunde meldt bei uns den Schaden und ersucht uns auch eine Sanierungsfirma zu empfehlen. Wir schicken der Versicherung eine Schadensmeldung schon mit dem Hinweis über die Sanierungsfirma. An die Sanierungsfirma ergeht ebenfalls eine Meldung.

Vorteilhaft wäre es, wenn der beauftragte Sachverständige der Versicherung gemeinsam mit dem Techniker der Sanierungsfirma eine Schadensschätzung durchführen würden. Leider wurde das in diesem Fall trotz unseres Hinweises und bereitstellung der Kontaktdaten nicht gemacht.

In kürzester Zeit hatten wir das Angebot der Sanierungsfirma und das Gutachten vorliegen. Vorsorglich und rechtlich auch vertretbar hat die Sanierungsfirma natürlich sofort mit der Schadensbehebung begonnen. Der Kostenvoranschlag der Sanierungsfirma lag bei 7.000.-, der Sachverständige der Versicherung kam auf 3.500.-!

Aus Erfahrung wissen wir von diesen Differenzen und konnten diese nach einigen Telefonaten und Emails auch beseitigen und eine Einigung bei 5.500.- erreichen. Um diese Diskusionen musste sich der Kunde nicht kümmern, er wusste zu diesem Zeitpunkt auch noch nichts davon.

Die Sanierung wurde durchgeführt und wie vereinbart vollständig von der Versicherung bezahlt. Der Kunde freute sich über die rasche und unkomplizierte Erledigung!

Deckungskonzept

Mithilfe der Risikoanalyse wird ein Deckungskonzept erstellt. Mit diesem wird festgelegt welche Risiken wie versichert werden.

Auf Basis des Deckungskonzeptes analysiert und bewertet der Versicherungsmakler die am Markt angebotenen Versicherungslösungen verschiedener Versicherer, wobei der Versicherungsmakler auch deren Bonität unter Zuhilfenahme von veröffentlichten Ratings oder Stellungnahmen der Versicherungsaufsicht berücksichtigt.

Der Versicherungsmakler achtet auf die Optimierung des Preis/Leistungsverhältnisses und wählt jenes Produkt aus, das der individuellen Risikosituation seines Auftraggebers am besten entspricht. Zusätzlich zu den vom Versicherer dem Versicherungsvertrag zugrunde gelegten Bedingungen trifft der Versicherungsmakler mit dem Versicherer individuelle, auf die speziellen Bedürfnisse des Versicherungskunden abgestimmte Vereinbarungen (Maklerklauseln).

Allenfalls ergänzt der Versicherungsmakler den am Markt angebotenen Versicherungsschutz durch individuelle Vereinbarungen und Maklerklauseln. Darüber hinaus sorgt die Maklerschaft durch dynamische Produktentwicklung für die Weiterentwicklung des Versicherungswesens.